Eine energetische Sanierung kann nicht nur den Wärmeschutz eines Gebäudes verbessern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch staatlich gefördert werden.
Für Dämmmaßnahmen an Dach, Außenwänden und Geschossdecken stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Je nach Maßnahme kommen Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten oder alternativ eine steuerliche Förderung infrage. Welche Variante genutzt werden kann, hängt von der geplanten Dämmmaßnahme, dem Gebäude und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.
Wichtig:
Förderanträge müssen in der Regel rechtzeitig im Zusammenhang mit der Beauftragung beziehungsweise vor Beginn der Maßnahme berücksichtigt werden. Informieren Sie sich deshalb möglichst frühzeitig über die Voraussetzungen der gewünschten Förderung.
BAFA-Förderung für Einblasdämmung
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt Einblasdämmungen im Rahmen der BEG EM. Voraussetzung für die Förderung ist eine besonders effektive Wärmedämmung:
iSFP-Bonus
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet zusätzlich 5 % Förderung, wenn die Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden. Außerdem erhöht sich der förderfähige Betrag auf 60.000 €, sodass ein Zuschuss von bis zu 12.000 € möglich ist.
KfW-Förderung
Die KfW bietet einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zur Finanzierung der Einblasdämmung. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Anforderungen der BEG erfüllt.
Eigenleistungen
Auch bei Eigenleistungen kann eine Förderung möglich sein. In diesem Fall werden die Material- und Dämmstoffkosten berücksichtigt. Ein Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bestätigen.
Alternativ zu bestimmten Förderprogrammen können Aufwendungen für energetische Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Die Steuerermäßigung verteilt sich dabei über drei Jahre:
Insgesamt können damit 20 % der begünstigten Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 € je begünstigtem Objekt.
Ob die steuerliche Förderung im individuellen Fall genutzt werden kann und welche Nachweise dafür erforderlich sind, sollte vor Durchführung der Maßnahme geprüft werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Förderbedingungen, Fördersätze und technischen Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms. Die Informationen auf dieser Seite dienen daher als allgemeiner Überblick und ersetzen keine individuelle Förder-, Energie- oder Steuerberatung.
Ja, eine Einblasdämmung kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen technischen Anforderungen des Förderprogramms erfüllt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm und den förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ein zusätzlicher Bonus von 5 % möglich sein. Dadurch kann sich auch der maximal förderfähige Betrag erhöhen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt auf, mit welchen energetischen Maßnahmen ein Gebäude schrittweise verbessert werden kann. Wird eine darin vorgesehene Maßnahme innerhalb des dafür geltenden Zeitraums umgesetzt, kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich sein.
Bei Förderprogrammen müssen bestimmte Voraussetzungen und Fristen bereits vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Deshalb sollte die gewünschte Förderung unbedingt geklärt werden, bevor mit den Dämmarbeiten begonnen wird.
Auch bei Eigenleistungen kann eine Förderung möglich sein. Dabei können unter den entsprechenden Voraussetzungen die Material- und Dämmstoffkosten berücksichtigt werden. Die fachgerechte Durchführung muss durch einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können energetische Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden alternativ steuerlich berücksichtigt werden. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre und beträgt insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen. Eine Kombination mit einer Förderung derselben Maßnahme ist nicht ohne Weiteres möglich.
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Als Fachbetrieb aus Nordhorn stehen wir Ihnen von der ersten Beratung bis zur fachgerechten Umsetzung zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Immo-Dämm Isoliertechnik
Johannes Kara
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